Windenergie und Infraschall

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) stellt unter folgendem Link Informationen zum Thema „Windenergie und Infraschall“ zusammen. Das Faltblatt gibt einen Kurzüberblick zu physikalischen Grundlagen wie der Erzeugung und Ausbreitung von Infraschall, zur Wahrnehmung von Infraschall und zu gesundheitlichen Effekten – vor allem liefert das Papier eine Zusammenstellung von einschlägigen und weiterführenden Informationen und Studien.

Als Fazit resümiert das Faltblatt :

„Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen.  Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten.  Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering. Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich, so heben sich die Geräusche einer Windenergieanlage schon in wenigen hundert Metern Entfernung meist kaum mehr von den natürlichen Geräuschen durch Wind und Vegetation ab.“ [siehe „FAZIT“ – Seite 1]

Die als erste Referenz genannte Broschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LFU) „Windkraftanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“, beschreibt die Wirkung von Infraschall durch Windkraftanlagen auf den Menschen wie folgt:

Die bisherigen Daten weisen darauf hin, dass gesundheitliche Wirkungen von Infraschall erst ab der Hörschwelle auftreten, also nur bei Schall im hörbaren Bereich. Beim Vergleich der Höhe der Infraschallimmissionen von Windkraftanlagen mit den frequenzspezifischen Hör- und Wahrnehmungsschwellen wird ersichtlich, dass die Immissionen unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenze liegen. Der Infraschall von Windkraftanlagen kann also vom Menschen weder gehört noch anders wahrgenommen werden. Insofern sind auch keine gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten.“ [siehe Seite 4 unten]

Diese Aussage deckt sich unter anderem mit der Studie „Health Effects of Exposure to Ultrasound and Infrasound“ der Health Protection Agency welche zahlreiche Forschungsergebnisse sichtet und dort keinen Nachweis für physiologische Störungen oder Verhaltensstörungen durch Infraschall unterhalb der Hörschwelle findet [siehe „Exekutive Summary“ – Seite 4].

Allerdings weist diese Studie auch darauf hin, dass die Wirkung von permanentem schwachem Infraschall unterhalb der Hörschwelle bisher noch unzureichend untersucht ist. Zu dieser Feststellung kommt auch das oft zitierte Papier des Robert Koch-Instituts aus dem Jahre 2007 „Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?“ und fordert weitere systematische Untersuchungen.

Insofern ist die Einhaltung eines zusätzlichen Sicherheitsbandes zur Wahrnehmungsschwelle eine sinnvolle Schutzmaßnahme. Die folgende Grafik basiert auf den Daten der oben genannten Veröffentlichung des LFU und des LUBW für den Schallpegel einer Windkraftanlage von 1MW Leistung bei einer Windgeschwindigkeit von 6m/s und zeigt, dass für diese Beispielsituation der Infraschallpegel der Anlage bereits deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Bei einer weiteren Erhöhung der Entfernung des Mindestabstands der Wohnbebauung zu Windkraftanlagen auf 900 m wie im Flächennutzungsplan des Landkreis Dachau vorgesehen wird der Sicherheitspuffer zur Wahrnehmungsgrenze um  etwa weitere 11dB vergrößert (roter Datenpunkt). Der Infraschallpegel der Windkraftanlage ist dann ca. 30-mal kleiner als die menschliche Wahrnehmungsschwelle.

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