Förderung der Elektromobilität – Privilegien für Elektroautos sollen Anreize schaffen

Wie das Handelsblatt in der Ausgabe vom 25.04.2014 berichtet, haben Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium Eckpunkte für ein Elektromobilitätsgesetz festgelegt. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen Fahrer von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr profitieren indem sie z.B. Busspuren und Sonderparkplätze nutzen dürfen. Ähnliche Anreizsysteme werden u.a. bereits in Norwegen eingesetzt.

Privilegierte Fahrzeuge soll man an einer besonderen Plakette erkennen. Diese werden aber nicht nur reine Elektrofahrzeuge sondern auch sog. „Plug-In-Hybride“, d.h. Fahrzeuge mit zusätzlichem elektrischen Antrieb erhalten. Diese Hybrid-Fahrzeuge müssen dabei entweder rein elektrische Fahrten von mindestens 30km zurücklegen können, oder aber durch die elektrische Unterstützung und erhöhte Effizienz den maximalen CO2 Ausstoß auf unter 50 Gramm pro Kilometer drücken können. Um dem zu erwartenden Fortschritt der Hybrid-Technik Rechnung zu tragen soll die Schwelle für die Privilegierung ab 2018 auf Fahrzeuge mit elektrischer Reichweite von mindestens 40 statt 30 Kilometer angehoben werden.

Das Elektromobilitätsgesetz soll aber nicht nur Anreize durch Bevorzugung von Elektrofahrzeugen schaffen, sondern auch weitere Details rund um das Thema Elektromobilität wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäulen festlegen.

Weitere Details finden sie im Online-Artikel auf www.handelsblatt.com oder auch bei www.heise.de